AGG- Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Rolf Kopel | 22. Januar 2007

Seit dem Inkrafttreten des neuen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) herrscht in den Personalabteilungen vieler Unternehmen Unsicherheit und Sorge vor drohenden Schadenersatzklagen. Denn gerade bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen können unbedachte Formulierungen, die von einzelnen Bewerbern als diskriminierend empfunden werden, schnell schwer wiegende Folgen für Ihr Unternehmen haben. Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot sind absolut tabu. Keinesfalls dürfen Sie in Stellenanzeigen oder Bewerbungsgesprächen zu erkennen geben, dass das Unternehmen ein bestimmtes Geschlecht oder Alter wünscht oder Homosexuelle, gläubige Muslime, Behinderte oder Menschen ausländischer Herkunft ablehnt. Ansonsten drohen von abgelehnten Bewerbern Schadenersatz- und Entschädigungsklagen mit entsprechenden finanziellen Risiken für Ihr Unternehmen.
Wie gehen Sie in Ihrem Unternehmen mit den neuen AGG-Regeln um? Hat auch Sie schon die Schadensersatzwelle erreicht? Lassen Sie externe Experten über jede Ausschreibung gucken?
Ihre Meinung ist gefragt, also diskutieren Sie mit!

von: Rolf Kopel

2 Reaktionen zu “AGG- Ausschreibung von Arbeitsplätzen”

  1. Peter Specht

    Hallo!
    Wir hatten neulich eine Schulung zu dem Thema und ich war schon schockiert, auf was alles geachtet werden muss. Ein falsches Wort, ohne bösen Hintergrund, und ein entsprechender Bewerber oder Mitarbeiter kann die Hand offen halten. Da reicht ja anscheinend schon der Verdacht, dass er oder sie (ich lerne!) diskriminiert wurde. Finde den Grundgedanken ja für richtig, aber die Umsetzung wird uns noch einige Probleme bereiten.

  2. Franz Klose

    Hallo,
    die Urteile aus der Vergangenheit zeigen doch, dass es nicht so einfach ist, einfach die Hand aufzuhalten, sobald ein böses Wort fällt. Solange die Richter auch beim AGG Augenmaß bewahren, wird kein “unschuldiges>” Unternehmen bestraft. Und auf der anderen Seite, ist es doch, daß mal mit diesem ganzen Jugendwahn Schluss sein muss. Jeder weiß doch, daß - abgesehen von den Top-Jobs - sowieso nach Sympathie und nicht nach Fähigkeiten eingestellt wird. Lest mal dazu “rankisn”, das Grundlagenbuch für jeden Menschenfreund, da werden euch die Augengeöffnet…
    Viele Grüße aus Hamburg

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