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	<title>Kommentare zu: Tankgutscheine</title>
	<link>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/</link>
	<description>Themen zu Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht</description>
	<pubDate>Wed, 10 Mar 2010 22:54:13 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>Von: Yvi</title>
		<link>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-6686</link>
		<author>Yvi</author>
		<pubDate>Fri, 10 Oct 2008 05:39:52 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-6686</guid>
		<description>Hall&#246;le!

Folgender Sachverhalt in unserem Unternehmen:

Monatlich werden Tankgutscheine an bestimmte Arbeitnehmer ausgegeben, auf denen ein Bezug von 30 Liter pro Gutschein steht.

Was ist wenn die Benzinpreise gefallen sind und man mehr als 30 Liter tanken k&#246;nnte und dabei unter 44 € bleibt. Ist dies rechtens? Bis jetzt wird das bei uns so gehandhabt, dass die auf dem Gutschein stehenden 30 Liter eigentlich von den Mitarbeitern unber&#252;cksichtigt bleiben und sie soviel tanken, dass sie auf jeden Fall unter 44 € bleiben. Eigentlich haben sie doch aber nur einen Bezug von 30 Liter erhalten, und nicht mehr. Oder?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hall&#246;le!</p>
<p>Folgender Sachverhalt in unserem Unternehmen:</p>
<p>Monatlich werden Tankgutscheine an bestimmte Arbeitnehmer ausgegeben, auf denen ein Bezug von 30 Liter pro Gutschein steht.</p>
<p>Was ist wenn die Benzinpreise gefallen sind und man mehr als 30 Liter tanken k&#246;nnte und dabei unter 44 € bleibt. Ist dies rechtens? Bis jetzt wird das bei uns so gehandhabt, dass die auf dem Gutschein stehenden 30 Liter eigentlich von den Mitarbeitern unber&#252;cksichtigt bleiben und sie soviel tanken, dass sie auf jeden Fall unter 44 € bleiben. Eigentlich haben sie doch aber nur einen Bezug von 30 Liter erhalten, und nicht mehr. Oder?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Wolfgang Ulrich</title>
		<link>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-5813</link>
		<author>Wolfgang Ulrich</author>
		<pubDate>Wed, 10 Sep 2008 14:59:16 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-5813</guid>
		<description>Hallo Frau/Herr Scheffler.

Ihr Steuerberater hat wahrscheinlich Ihre Frage nicht richtig verstanden. Ein Sachbezug (hier Tankgutschein) ist, wenn er richtig gehandhabt wird, die monatliche Grenze nicht &#252;berschreitet und im Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht (siehe oben geschriebene Beitr&#228;ge), steuerfrei. 
Ein Grund, warum dieser Sachbezug "zus&#228;tzlich" zur geschuldeten Entlohnung gew&#228;hrt wird und wof&#252;r er verwendet werden darf, ist meines Wissens nach nicht vorgeschrieben. Damit ist auch kein Zusammenhang von Entfernung Wohnung-Arbeitsst&#228;tte zu pr&#252;fen, der die Gew&#228;hrung / Nichtgew&#228;hrung in irgend einer Form beeinflusst.

Gru&#223; W. Ulrich</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Frau/Herr Scheffler.</p>
<p>Ihr Steuerberater hat wahrscheinlich Ihre Frage nicht richtig verstanden. Ein Sachbezug (hier Tankgutschein) ist, wenn er richtig gehandhabt wird, die monatliche Grenze nicht &#252;berschreitet und im Inhalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht (siehe oben geschriebene Beitr&#228;ge), steuerfrei.<br />
Ein Grund, warum dieser Sachbezug &#8220;zus&#228;tzlich&#8221; zur geschuldeten Entlohnung gew&#228;hrt wird und wof&#252;r er verwendet werden darf, ist meines Wissens nach nicht vorgeschrieben. Damit ist auch kein Zusammenhang von Entfernung Wohnung-Arbeitsst&#228;tte zu pr&#252;fen, der die Gew&#228;hrung / Nichtgew&#228;hrung in irgend einer Form beeinflusst.</p>
<p>Gru&#223; W. Ulrich</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: F. Scheffler</title>
		<link>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-2133</link>
		<author>F. Scheffler</author>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2008 14:18:05 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-2133</guid>
		<description>Hallo,

gibt es Einschr&#228;nkungen f&#252;r die Aush&#228;ndigung eines Tankgutscheins im Bezug auf die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz?
Konkret: der AN wohnt nur 1 km vom Arbeitsplatz entfernt, ist ein Tankgutschein als freiwillige soziale Aufwendung  trotzdem rechtens?

Unser Steuerberater sagt nein :-(

Danke f&#252;r alle fachlichen Hilfen

F. Scheffler</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,</p>
<p>gibt es Einschr&#228;nkungen f&#252;r die Aush&#228;ndigung eines Tankgutscheins im Bezug auf die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz?<br />
Konkret: der AN wohnt nur 1 km vom Arbeitsplatz entfernt, ist ein Tankgutschein als freiwillige soziale Aufwendung  trotzdem rechtens?</p>
<p>Unser Steuerberater sagt nein <img src='http://www.lohn-praxis.net/wp-includes/images/smilies/icon_sad.gif' alt=':-(' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Danke f&#252;r alle fachlichen Hilfen</p>
<p>F. Scheffler</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: P. Brasch</title>
		<link>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-1839</link>
		<author>P. Brasch</author>
		<pubDate>Tue, 01 Jul 2008 07:58:40 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-1839</guid>
		<description>Tolle Ausf&#252;hrungen!
Ich habe das Problem, dass ein Arbeitgeber ca. 30 Arbeitnehmer hat, die im ganzen Bundesland verstreut wohnen. Einsatzorte der AN sind ebenfalls unterschiedlich. Die AN fahren per Sammeltransport bzw. mit Firmenfahrzeugen zum Einsatzort. Wie soll der AG solche Vereinbarungen mit Tankstellen treffen, wenn es nicht m&#246;glich ist, sich an ein oder zwei Tankstellen zu binden???
Keine Ahnung wie das umgesetzt werden soll.
Bitte um Antwort, wenn jemand eine L&#246;sung hat.

Gru&#223; P. Brasch</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Tolle Ausf&#252;hrungen!<br />
Ich habe das Problem, dass ein Arbeitgeber ca. 30 Arbeitnehmer hat, die im ganzen Bundesland verstreut wohnen. Einsatzorte der AN sind ebenfalls unterschiedlich. Die AN fahren per Sammeltransport bzw. mit Firmenfahrzeugen zum Einsatzort. Wie soll der AG solche Vereinbarungen mit Tankstellen treffen, wenn es nicht m&#246;glich ist, sich an ein oder zwei Tankstellen zu binden???<br />
Keine Ahnung wie das umgesetzt werden soll.<br />
Bitte um Antwort, wenn jemand eine L&#246;sung hat.</p>
<p>Gru&#223; P. Brasch</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Frau Wilbat</title>
		<link>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-1278</link>
		<author>Frau Wilbat</author>
		<pubDate>Tue, 06 May 2008 11:51:51 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-1278</guid>
		<description>Hallo Hr. Idler!
Die suche nach praktikablen L&#246;sungen zum Thema Tankgutscheine f&#252;hrte mich auf diese Seite.  In Ihrem Beitrag vom 29.05.2007 schrieben sie, dass der Literpreis am Tag der ausgabe der Tankgutscheine festgehalten wird und somit relevant f&#252;r die Abrechnung ist. H&#228;lt dies auch in der Praxis den Pr&#252;fungen durch das Finanzamt stand, wenn der Mitarbeiter beispielsweise zu einem Zeitpunkt mit wesentlich h&#246;heren Benzinpreisen tankt und damit die 44-Eu-Marke &#252;berschreitet? Es w&#228;re nett hierzu genauen Gesetztestext ins das Forum zu stellen.

Danke Fr. Wilbat</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Hr. Idler!<br />
Die suche nach praktikablen L&#246;sungen zum Thema Tankgutscheine f&#252;hrte mich auf diese Seite.  In Ihrem Beitrag vom 29.05.2007 schrieben sie, dass der Literpreis am Tag der ausgabe der Tankgutscheine festgehalten wird und somit relevant f&#252;r die Abrechnung ist. H&#228;lt dies auch in der Praxis den Pr&#252;fungen durch das Finanzamt stand, wenn der Mitarbeiter beispielsweise zu einem Zeitpunkt mit wesentlich h&#246;heren Benzinpreisen tankt und damit die 44-Eu-Marke &#252;berschreitet? Es w&#228;re nett hierzu genauen Gesetztestext ins das Forum zu stellen.</p>
<p>Danke Fr. Wilbat</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Olaf Meyer</title>
		<link>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-540</link>
		<author>Olaf Meyer</author>
		<pubDate>Sat, 29 Sep 2007 22:57:00 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-540</guid>
		<description>Hallo Herr Maier,

wieso sollten die Mitarbeiter ver&#228;rgert sein. Der Arbeitgeber gibt schlie&#223;lich einen freiwilligen Sachbezug zum Gehalt oder Lohn dazu. Freiwillige Soziale Aufwendung kann man dieses auch nennen.

Hallo Herr Christof,

Sie k&#246;nnen bei einer Tankstellen in der n&#228;he Ihres Betriebes ein Kundenkonto einrichten lassen. Auf diesen k&#246;nnen Ihre Mitarbeiter den Gutschein verrechnen lassen. Die Abrechnung der Tankstellen erfolgt dann mit Ihnen als Arbeitgeber.

&#220;brigens ein Problem welches noch auftreten k&#246;nnte, aber wegen des Aufwandes und der h&#246;he des Betrages bei Tankgutscheinen, k&#246;nnen sog. Bonuspunkte ein Problem werden. z.B. Shell vergibt auf eine Shell oder ADAC Karte Punkte. Lassen sich Mitarbeiter diese Punkte auf Ihre Karten um zusammenhang mit dem Tankgutschein gutschreiben und der Betrag liegt bei 44 Euro (ohne auf dem Gutschein vermerkt), dann k&#246;nnte die Bonuspunkte zum Sachbezug hinzu gerechnet werden.
Somit k&#246;nnte man incl. der Bonuspunkte dann &#252;ber den Sachbezugswert von 44 Euro kommen. 
Ist nicht wahrscheinlich dass ein Pr&#252;fer dieses pr&#252;fen wird, es gibt aber zu der Problematik von Bonuspunkte usw. schon entsprechende Urteile. Bonusmeilen bie Kreditkarten als weiteres Beispiel.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Herr Maier,</p>
<p>wieso sollten die Mitarbeiter ver&#228;rgert sein. Der Arbeitgeber gibt schlie&#223;lich einen freiwilligen Sachbezug zum Gehalt oder Lohn dazu. Freiwillige Soziale Aufwendung kann man dieses auch nennen.</p>
<p>Hallo Herr Christof,</p>
<p>Sie k&#246;nnen bei einer Tankstellen in der n&#228;he Ihres Betriebes ein Kundenkonto einrichten lassen. Auf diesen k&#246;nnen Ihre Mitarbeiter den Gutschein verrechnen lassen. Die Abrechnung der Tankstellen erfolgt dann mit Ihnen als Arbeitgeber.</p>
<p>&#220;brigens ein Problem welches noch auftreten k&#246;nnte, aber wegen des Aufwandes und der h&#246;he des Betrages bei Tankgutscheinen, k&#246;nnen sog. Bonuspunkte ein Problem werden. z.B. Shell vergibt auf eine Shell oder ADAC Karte Punkte. Lassen sich Mitarbeiter diese Punkte auf Ihre Karten um zusammenhang mit dem Tankgutschein gutschreiben und der Betrag liegt bei 44 Euro (ohne auf dem Gutschein vermerkt), dann k&#246;nnte die Bonuspunkte zum Sachbezug hinzu gerechnet werden.<br />
Somit k&#246;nnte man incl. der Bonuspunkte dann &#252;ber den Sachbezugswert von 44 Euro kommen.<br />
Ist nicht wahrscheinlich dass ein Pr&#252;fer dieses pr&#252;fen wird, es gibt aber zu der Problematik von Bonuspunkte usw. schon entsprechende Urteile. Bonusmeilen bie Kreditkarten als weiteres Beispiel.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Lutz Christof</title>
		<link>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-479</link>
		<author>Lutz Christof</author>
		<pubDate>Fri, 21 Sep 2007 21:04:09 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-479</guid>
		<description>Sehr geehrte Teilnehmer dieser wunderbaren Seite. 
Ich praktiziere nun seit einem halben Jahr die Gutscheinsache und gehe so vor, dass ich den Angestellten selbst den Gutschein vor Ort vollends ausf&#252;llen lasse. F&#252;r Literzahl und Kraftsoffart lasse ich im Gutschein eine L&#252;cke offen die die Mitarbeiter dann ausf&#252;llen. Den Mitarbetern habe ich gesagt dass sie einfach einen Sicherheitsabstand von den 44 euro halten sollen. Dies klappt auch ganz gut.
Ob das ein Pr&#252;fer so gelten l&#228;sst wei&#223; ich nicht vor allem seitdem ich die Kommentare oben gelesen habe.
Kann mir jemand dar&#252;ber Auskunft geben?

Was mich aber in den letzten Tagen noch mehr erschreckt hat ist, dass es laut meines Lohnb&#252;ros nicht erlaubt sein soll f&#252;r die Abwicklung der Tankgutscheine eine Tankkarte zu benutzen, weil diese wiederum steuerlich dem Bargeld   gleichgestellt werden. Hat hier jemand einen Vorschlag wie man dies einwandfrei handhabt. Meine Tankstelle ben&#246;tigt irgendeine Karte ,sonst bekommen die das nicht hin. Gibt es andere Beispiele. Z.B. das die Tankstelle den Berag einfach vom Konto einzieht.
W&#252;rde mich sehr freuen, wenn da jemand was w&#252;&#223;te.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Teilnehmer dieser wunderbaren Seite.<br />
Ich praktiziere nun seit einem halben Jahr die Gutscheinsache und gehe so vor, dass ich den Angestellten selbst den Gutschein vor Ort vollends ausf&#252;llen lasse. F&#252;r Literzahl und Kraftsoffart lasse ich im Gutschein eine L&#252;cke offen die die Mitarbeiter dann ausf&#252;llen. Den Mitarbetern habe ich gesagt dass sie einfach einen Sicherheitsabstand von den 44 euro halten sollen. Dies klappt auch ganz gut.<br />
Ob das ein Pr&#252;fer so gelten l&#228;sst wei&#223; ich nicht vor allem seitdem ich die Kommentare oben gelesen habe.<br />
Kann mir jemand dar&#252;ber Auskunft geben?</p>
<p>Was mich aber in den letzten Tagen noch mehr erschreckt hat ist, dass es laut meines Lohnb&#252;ros nicht erlaubt sein soll f&#252;r die Abwicklung der Tankgutscheine eine Tankkarte zu benutzen, weil diese wiederum steuerlich dem Bargeld   gleichgestellt werden. Hat hier jemand einen Vorschlag wie man dies einwandfrei handhabt. Meine Tankstelle ben&#246;tigt irgendeine Karte ,sonst bekommen die das nicht hin. Gibt es andere Beispiele. Z.B. das die Tankstelle den Berag einfach vom Konto einzieht.<br />
W&#252;rde mich sehr freuen, wenn da jemand was w&#252;&#223;te.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael Idler</title>
		<link>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-442</link>
		<author>Michael Idler</author>
		<pubDate>Tue, 18 Sep 2007 07:18:50 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-442</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Maier,
die Gutscheine gelten als Sachbezug und fallen unter den § 8 Abs. 2 EStG, H 31 im Zusammenhang mit den Richtlnien 104 a Abs. 3. (Zufluss des Sachbezuges) und hier wieder mit verweis auf den § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG.

Als Laie nicht immer leocht verst&#228;ndlich, aber kurz es muss die genaue Menge, die Art nach konkret Bezeichneter Ware oder Dienstleistung genannt sein, Benzin allein reicht nicht aus, sonder eben Normal oder super oder Diesel oder Ethanol   usw.

und an den Steuersparer
ja man kann jederzeit auch mehr als einen Gutschein im Monat ausgeben, man muss jediglich darauf achten das die in der Summe in einem Monat ausgebenen Gutscheine bei der &#220;bergabe nicht mehr als 44 Euro kommen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Maier,<br />
die Gutscheine gelten als Sachbezug und fallen unter den § 8 Abs. 2 EStG, H 31 im Zusammenhang mit den Richtlnien 104 a Abs. 3. (Zufluss des Sachbezuges) und hier wieder mit verweis auf den § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG.</p>
<p>Als Laie nicht immer leocht verst&#228;ndlich, aber kurz es muss die genaue Menge, die Art nach konkret Bezeichneter Ware oder Dienstleistung genannt sein, Benzin allein reicht nicht aus, sonder eben Normal oder super oder Diesel oder Ethanol   usw.</p>
<p>und an den Steuersparer<br />
ja man kann jederzeit auch mehr als einen Gutschein im Monat ausgeben, man muss jediglich darauf achten das die in der Summe in einem Monat ausgebenen Gutscheine bei der &#220;bergabe nicht mehr als 44 Euro kommen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Steuersparer</title>
		<link>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-369</link>
		<author>Steuersparer</author>
		<pubDate>Tue, 11 Sep 2007 05:08:09 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-369</guid>
		<description>Ich habe noch eine weitere Idee, wie man das in der Praxis l&#246;sen k&#246;nnte.
Es steht doch nirgendwo, da&#223; man dem Mitarbeiter nur einen Gutschein geben darf.
Wenn er ein einen Stapel mit 5- und 1-Liter Gutscheinen bekommt, kann er an der Tankstelle doch selber darauf achtgeben, wie viele er einl&#246;sen darf. Den Rest kann er anschl. vernichten.
W&#228;re das so praktikabel und legal?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe noch eine weitere Idee, wie man das in der Praxis l&#246;sen k&#246;nnte.<br />
Es steht doch nirgendwo, da&#223; man dem Mitarbeiter nur einen Gutschein geben darf.<br />
Wenn er ein einen Stapel mit 5- und 1-Liter Gutscheinen bekommt, kann er an der Tankstelle doch selber darauf achtgeben, wie viele er einl&#246;sen darf. Den Rest kann er anschl. vernichten.<br />
W&#228;re das so praktikabel und legal?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Paul Maier</title>
		<link>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-316</link>
		<author>Paul Maier</author>
		<pubDate>Tue, 04 Sep 2007 17:31:20 +0000</pubDate>
		<guid>http://www.lohn-praxis.net/2007/01/22/tankgutscheine/#comment-316</guid>
		<description>Sehr geehrter Herr Idler,
besten Dank f&#252;r ihre Antwort und die Hinweise zu den Bestimmungen Wir haben eine Tankstelle und wir wurden mit vielen verschiedenen Gutscheinen konfrontiert. Ich hatte nicht gewu&#223;t wo ich mich hinwenden sollte um zu erfahren was eigendlich auf dem Gutschein stehen darf und was nicht. Besten Dank f&#252;r die pr&#228;zise Auskunft. K&#246;nnen sie mir kurz schreiben, wo ich das mit den Gutscheinen nachlesen kann?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrter Herr Idler,<br />
besten Dank f&#252;r ihre Antwort und die Hinweise zu den Bestimmungen Wir haben eine Tankstelle und wir wurden mit vielen verschiedenen Gutscheinen konfrontiert. Ich hatte nicht gewu&#223;t wo ich mich hinwenden sollte um zu erfahren was eigendlich auf dem Gutschein stehen darf und was nicht. Besten Dank f&#252;r die pr&#228;zise Auskunft. K&#246;nnen sie mir kurz schreiben, wo ich das mit den Gutscheinen nachlesen kann?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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