„Elena“ soll Einkommensnachweis vereinfachen
Rolf Kopel | 26. Januar 2007Ihr Arbeitnehmer braucht eine Verdienstbescheinigung, um Wohn-, Erziehungs- oder Kindergeld zu beantragen. Wenn eine Änderung stattgefunden hat, beginnen Sie erst mal mit der mühsamen Suche nach dem momentan gültigen Formular, das oftmals nicht sofort zur Hand ist, weil es noch gar nicht benötigt wurde. Den Vordruck müssen Sie dann erst bestellen und letztlich per Hand ausfüllen und weiterleiten. Jedem Entgeltabrechner ist das lästige Kreuz mit dem Ausstellen dieser Nachweise vermutlich bestens bekannt. Damit soll nach dem Willen des Gesetzgebers ab 2008 allerdings Schluss sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt bereits vor und soll vom Bundeskabinett noch im Januar verabschiedet werden. Die Einführung des elektronischen Einkommensnachweises („Elena“) soll zum Abbau von Bürokratie beitragen, der insbesondere Lohnbuchhaltungen leider immer noch viel zu oft ausgesetzt sind.
Für den elektronischen Einkommensnachweis benötigt der Arbeitnehmer eine Chipkarte, ähnlich einem Krankenkassenkärtchen, auf dem all seine relevanten Einkommensdaten gespeichert sind. Verlangt eine Behörde einen entsprechenden Einkommensnachweis, dann steckt der Arbeitnehmer seine Signaturkarte in ein entsprechendes Lesegerät, wodurch die Behörde Zugriff auf die für sie wichtigen Einkommensdaten erhält. Der Arbeitgeber wird mit diesem Verfahren somit von den meisten Einkommensbescheinigungen befreit.
Sagen Sie uns Ihre Meinung über die geplante Methode: Bringt Sie wirklich die gewünschte Entlastung? Welche Vor- und Nachteile sehen Sie? Birgt das Verfahren eventuell gar Risiken?
von: Marcel Bourdache
Am 30. Januar 2007 um 08:28 Uhr
Hallo,
sollte es wirklich dazu gekommen, dass dieses Vorhaben umgesetzt wird, würde ich das sehr begrüßen. Ich habe da allerdings so meine Zweifel, auch wenn schon ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegt. Die Deutschen tun sich nunmal schwer mit Bürokratieabbau. Schließlich wurde die Bürokratie jahrelang gepflegt.
Eine Entlastung und Vereinfachung wäre eine solche Chipkarte aber auf jeden Fall. Den das große Problem ist tatsächlich, dass man häufig nicht das entsprechende Formular zur Hand, das gerade benötigt wird. Wobei ich natürlich auch die Risiken sehe. Denn immer da, wo solche neuen technischen Vorhaben umgesetzt werden sollen, taucht auch das Thema Datenschutz auf.
Ich bin jedenfalls gespannt, wie diese Geschichte ausgeht.
Beste Grüße,
Jörg
Am 30. Januar 2007 um 11:28 Uhr
Hallo zusammen,
für mich ist die Sache eindeutig: Die Vorteile überwiegen ganz klar. Man spart Aufwand, Kosten und Aufregung. Die größte Sorge bereiten mir (wieder mal) die sogenannten Datenschützer. Hier sehe ich die Gefahr, dass aus überzogener Sorge vor Missbrauch durch die Ämter einmal mehr alles verkompliziert wird. Ausbaden kann es dann wieder mal der Mitarebeiter in der Buchhaltung.
Liebe Grüße und Gratulation zur neuen Seite und zum ersten Heft
BobderBaumeister
Am 7. Februar 2007 um 18:42 Uhr
Hallo,
ich sehe das aus Sicht der Lohnbuchhalterin mit dem Datenschutz weniger problematisch. Schließlich werden auch jetzt die notwendigen Bescheinigungen dem Mitarbeiter ausgehändigt. Wem er diese überläßt liegt in seinem Verantwortungsbereich.
Das Problem wird, neben der nötigen Technik in der Buchhaltung um die Chipkarten zu beschreiben und der notwendigen Verbindung zur Lohnabrechnungssoftware, die geforderte Aktualität sein. Viele Ämter verlangen inzwischen bei schwankenden Lohneinkünften, monatliche Nachweise und obwohl der Lohnschein auch ein Verdienstnachweis ist, wird er oft nicht anerkannt. Chipkarten monatlich zu aktualisieren ist genau so aufwendig.
Besser wäre, dass sich auch in den Ämtern durchsetzt, die Lohnabrechnungsscheine als Verdienstbescheinigung anzuerkennen. Das würde wirklich kein zusätzlichen Aufwand für die Lohnbuchhaltung bedeuten.
Gruß
zwinkerle
Am 5. März 2007 um 22:38 Uhr
In diesen Beitrag wurde etwas missverständliches geschrieben. Und zwar soll mit ELENA zwar eine Signaturkarte an jeden Arbeitnehmer heraus gegeben werden, aber die Entgeltmeldung soll an einer Zentralen Clearingstelle übermittelt werden. Im Verfahren geht dann ein Arbeitnehmer zur z.B. Behörde legt dem Sachbearbeiter seine JobCard vor, die Authentifiziert sich am System mit seiner JobCard, anschließend Authentifiziert sich der Antragsteller mit seiner JobCard und zum Schluss wird an die Behörde die Abrechnungsdaten übermittelt. Die Authentifizierung erfolgt zusätzlich mit einem Passwort, welches auf der JobCard gespeichert ist.
Hier noch ein Auszug:
Zweck des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) ist es, die Bescheinigung von Arbeitseinkommen für sozialrechtliche Zwecke von den bisherigen Papier- auf ein elektronisches Verfahren umzustellen. Hierfür sollen die Arbeitgeber sämtliche Einkommensdaten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an eine zentrale Speicherstelle (ZSS, §§ 8-10 GE) elektronisch übermitteln (§ 5 GE). Unter Verwendung von digitalen Signaturkarten sollen die Sozialbehörden, Gerichte sowie Rechtsanwälte, unter teilweiser Einbeziehung des Arbeitnehmers bzw. Betroffenen (§ 19 GE) die Daten ohne Medienbruch von der ZSS elektronisch abrufen können, um diese Daten in die Berechnung von Sozialleistungen einzubeziehen (§§ 15-17 GE).
Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/elena/070302-stellungnahme.htm
Eine Signarturkarte für jederman ist auch schon in Arbeit und zwar hierbei geht es um die sog. Job-Card.
https://stufe3.projekt-jobcard.de/(S(mo53q12fixcz4bjchkexdi55))/Default.aspx
Die ersten Vorboten auch bzgl. der Gesundheitsreform ist folgendes:
Die Einführung einer bundeseinheitlichen individuellen Krankenversichertennummer ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur elektronischen
Gesundheitskarte (eGK). Im technischen Vergabeprozess spielt der Datenschutz eine bedeutende Rolle.
Basis für die elektronische Gesundheitskarte
Quelle:Fachzeitschrift Update Ausgabe 01/07 vom www.itsg.de
Was auch dieses Jahr kommt ist die Vorbeitung einer einmaligen Steuernummer für jeden ab Geburt.
Auszug:
4.3 Einführung einer dauerhaften Identifikationsnummer im Besteuerungsverfahren
Die von der Bundesregierung aufgrund des § 139d Nr. 1 bis 4 AO erlassene “Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung” vom 28. 11. 2006 ist am 6. 12. 2006 im BGBl I 2006, 2726 verkündet worden.
Danach wird die Identifikationsnummer nach § 139b AO zum 1. 7. 2007 eingeführt. D. h. alle natürlichen Personen erhalten ab Juli 2007 vom Bundeszentralamt für Steuern eine eindeutige und dauerhafte 11-stellige Personenkennziffer zugeteilt. Die bisher von Bundesland zu Bundesland verschieden aufgebauten Steuernummern werden damit ersetzt.
Die große Frage ist hier nur noch, gibt es viele einzelne Karten, mit jeweils eindeutigen Kennzeich, oder wird es eine Karte geben, wo man alle Info bei sich tragen kann.
Noch zum Schluss:
Was ende diesen Jahres eingestellt werden soll ist der Zugang für maschinell verwertbare Datenträger.
Für die Lohnsteuerbescheinigung wird in 2008 der freie Zugang geschlossen.