Tagesarchiv für den 30. Januar 2007

Keine Gebühren für lohnsteuerliche Anrufungsauskünfte

Rolf Kopel | Dienstag, den 30. Januar 2007

Wie Sie bereits in unserer ersten Ausgabe von LohnPraxis lesen konnten, sind verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung seit dem 1.1.2007 gebührenpflichtig. Dagegen bleiben lohnsteuerliche Anrufungsauskünfte jedoch weiterhin gebührenfrei. Die Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG ist als Sonderfall einzustufen und nicht mit einer verbindlichen Auskunft der Finanzbehörde gleichzusetzen. Sie geht den allgemeinen Vorschriften der Abgabenordnung zwingend vor.

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