Keine Gebühren für lohnsteuerliche Anrufungsauskünfte
Rolf Kopel | 30. Januar 2007Wie Sie bereits in unserer ersten Ausgabe von LohnPraxis lesen konnten, sind verbindliche Auskünfte der Finanzverwaltung seit dem 1.1.2007 gebührenpflichtig. Dagegen bleiben lohnsteuerliche Anrufungsauskünfte jedoch weiterhin gebührenfrei. Die Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG ist als Sonderfall einzustufen und nicht mit einer verbindlichen Auskunft der Finanzbehörde gleichzusetzen. Sie geht den allgemeinen Vorschriften der Abgabenordnung zwingend vor. Laut der Spezialvorschrift muss das zuständige Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Arbeitgebers (oder Arbeitnehmers) also Auskunft darüber erteilen, ob und inwieweit das Lohnsteuerrecht Anwendung findet.
Wie sehen Sie diese Regelung? Bietet sie vielleicht sogar ein Schlupfloch, das man nutzen kann, wenn man nur clever anfragt? Und was halten Sie generell davon, dass die verbindlichen Auskünfte der Finanzverwaltung jetzt gebührenpflichtig sind? Sagen Sie uns Ihre Meinung!
von: Rolf Kopel
Am 22. Februar 2007 um 07:48 Uhr
[…] Quelle: Gefunden bei Lohn-praxis.net […]
Am 11. April 2008 um 08:38 Uhr
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