Tagesarchiv für den 6. Februar 2007

Vorsicht bei mehreren Minijobs

Rolf Kopel | Dienstag, den 6. Februar 2007

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Auch wenn Sie als Arbeitgeber nicht wissen, dass einer Ihrer Beschäftigten mehrere Minijobs hat, können Sie sich einer nachträglichen Zahlung an die Sozialversicherung nicht entziehen. Das gilt vor allem dann, wenn Ihr Mitarbeiter durch Zusammenrechnung mehrerer Minijobs versicherungspflichtig ist. Grundsätzlich ist die Versicherungspflicht erst mit Bekanntgabe durch die Einzugstelle umzusetzen.

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