Kurioses zum Wochenende - Berlin muss 171.149.407,87 € bezahlen
Rolf Kopel | 16. Februar 2007Das Verwaltungsgericht Berlin hat mit Urteil vom 12.2.2007 entschieden, dass das Land Berlin verpflichtet ist, 171.149.407,87 € an die Berliner Wasserbetriebe für Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege zu bezahlen. Hinzu kommen noch Verzugs- und Prozesszinsen seit 1998 sowie die bisher entstandenen Verfahrenskosten in Höhe von ungefähr 2,9 Millionen Euro.
Der Rechtsstreit betrifft die Höhe der vom Land Berlin für Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege zu tragenden Kosten. Die dem Land Berlin von den Berliner Wasserbetrieben hierfür in Rechnung gestellten Beträge beglich dieses nur teilweise. Zur Begründung wurde ausgeführt, im Landeshaushalt sei eine „Deckelung“ der Kosten für die Regenentwässerung der öffentlichen Straßen und Wege vorgenommen worden. Außerdem hätten die Berliner Wasserbetriebe bei der Berechnung der Kosten unzutreffende Abschreibungen angesetzt.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat auf eine entsprechende Klage der Berliner Wasserbetriebe entschieden, dass das Land Berlin zu den genannten Kürzungen nicht berechtigt war. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Vorgaben des Landeshaushalts würden die Berliner Wasserbetriebe als selbständige Anstalt öffentlichen Rechts nicht binden. Auch hätten die Berliner Wasserbetriebe mit der von ihnen bei der Kostenberechnung gewählten Abschreibungsform den jedem derartigen Leistungserbringer bei der Preisbestimmung zustehenden Spielraum nicht überschritten.
Urteil des VG Berlin, 12.2.2007 - VG 34 A 31/04
von: Rolf Kopel