Eigenmächtiger Urlaubsantritt: Außerordentliche Kündigung
Rolf Kopel | Dienstag, den 6. März 2007Was können Sie tun, wenn einer Ihrer Mitarbeiter Urlaub nimmt, ohne das vorher mit Ihrem Unternehmen abzustimmen? Sollten Sie in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung in Betracht ziehen, gibt es gesetzliche Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitsverhältnis ist nur aus „wichtigem Grund“ außerordentlich kündbar. Dieser liegt dann vor, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung […]
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