Eigenmächtiger Urlaubsantritt: Außerordentliche Kündigung
Rolf Kopel | 6. März 2007Was können Sie tun, wenn einer Ihrer Mitarbeiter Urlaub nimmt, ohne das vorher mit Ihrem Unternehmen abzustimmen? Sollten Sie in diesem Fall eine außerordentliche Kündigung in Betracht ziehen, gibt es gesetzliche Vorgaben zu beachten. Grundsätzlich gilt: Ein Arbeitsverhältnis ist nur aus „wichtigem Grund“ außerordentlich kündbar. Dieser liegt dann vor, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.
Bei einem eigenmächtigen Urlaubsantritt Ihres Mitarbeiters trifft das nicht pauschal zu. Es sei denn, in der gesetzlichen Kündigungsfrist ist mit einer Wiederholung des Sachverhalts zu rechnen und es würden damit betriebliche Störungen in Ihrem Unternehmen auftreten. Ist das nicht der Fall, sollten sie dem Mitarbeiter fristgerecht zum nächsten Termin kündigen.
Urlaub ist in jedem Fall vom Arbeitgeber zu gewähren und kann nur dann angetreten werden, wenn eine entsprechende Erklärung vom Arbeitgeber vorliegt.
Falls Sie sich dennoch für eine außerordentliche Kündigung entscheiden, ist zu beachten, dass ihr eine Abmahnung vorauszugehen hat, in der Sie den genauen Grund beanstanden und Folgen für den Wiederholungsfall androhen.
von: Rolf Kopel