Steuerfreies Parken
Rolf Kopel | 14. März 2007Dass freie Parkplätze in der Innenstadt Mangelware sind, weiß jeder, der ein Auto fährt. Für Ihre Mitarbeiter ist es deshalb ein Segen, wenn ihnen das Unternehmen Stellfläche anbieten kann. Natürlich profitieren auch Sie vom pünktlichen und stressfreien Erscheinen Ihrer Mitarbeiter. Falls Sie den Parkraum unentgeltlich oder verbilligt anbieten, stellt sich die Frage, ob es sich dabei um einen geldwerten Vorteil für Ihre Arbeitnehmer handelt. Schließlich spart Ihr Mitarbeiter Kosten für die Unterstellung, Zeit für die Suche und weiß sein Fahrzeug besser vor Diebstahl geschützt. Trotzdem sind Bund und Länder der Auffassung, dass ein kostenloser oder verbilligter Parkplatz kein zu besteuernder Wert ist.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die vorhandenen Stellplätze exklusiv an bestimmte Mitarbeiter oder generell für alle bereitstellen. Genauso hängt die Steuerfreiheit nicht davon ab, ob Ihr Unternehmen die Parkplätze schwerbehinderten Arbeitnehmern oder Arbeitnehmern mit Dienstfahrzeug stellt und ob für das gesamte Personal Flächen zur Verfügung stehen.
von: Rolf Kopel