Förderung vom Arbeitsamt

Rolf Kopel | 20. März 2007

Wenn Ihr Unternehmen einen schwer vermittelbaren Arbeitslosen einstellt, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Einstellungszuschuss beantragen. Dieser kann im günstigsten Fall 50% der Lohnkosten umfassen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitslose mit der Geschäftsführung verwandt ist. Denn es darf keinen Unterschied machen, ob sie einen langzeitarbeitslosen Verwandten oder Dritten beschäftigen. Den Zuschuss müssen Sie bei dem Arbeitsamt beantragen, das für Ihren Betriebssitz zuständig ist. Allerdings muss die Anfrage gestellt werden, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit dem potentiellen Mitarbeiter abgeschlossen haben. Im positiven Fall gewährt Ihnen die Arbeitsagentur die Förderung für bis zu sechs Monate. Wie hoch der Zuschuss ausfällt, richtet sich dann nach der Mindestleistung des neuen Arbeitnehmers sowie den nötigen Eingliederungskosten für die anfänglichen „Minderkosten“.       Denn für Ihr Unternehmen ist die Neueinstellung zunächst ein Verlustgeschäft. Aber Vorsicht: Die Behörde kann einen Teil der Zahlungen von Ihnen zurückfordern, wenn Sie das Beschäftigungsverhältnis während der Förderungszeit beenden und es dafür keinen triftigen Kündigungsgrund gibt.

von: Rolf Kopel

Einen Kommentar schreiben