Heimliche Installation einer Anonymisierungssoftware

Oliver Stilz | 28. März 2007

Wenn Sie einem Mitarbeiter wegen einer Vertragspflichtverletzung verhaltensbedingt kündigen wollen, setzt das regelmäßig eine Abmahnung voraus. Durch die Installation einer Anonymisierungssoftware auf einem betrieblichen Rechner kann ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten jedoch schwer verletzen. Diese Software verschleiert, wann und welche Verbindungen zu einem bestimmten Rechner aufgebaut worden sind. Dadurch wird Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit genommen, das Computersystem zu überwachen.

Soweit Ihrem Mitarbeiter die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens ohne weiteres erkennbar ist und er mit einer Hinnahme seines Handelns durch den Arbeitgeber nicht rechnen kann, ist eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt. Das gilt umso mehr, wenn die Installation durch den Arbeitnehmer heimlich erfolgt und er den Arbeitgeber auch nicht später von der Installation in Kenntnis gesetzt hat. Insbesondere wenn Sie eine entsprechende Dienstanweisung ausgegeben haben, läuft die Anonymisierung der Internetzugriffe Ihrem Interesse eklatant zuwider. Deshalb kann Ihre verhaltensbedingte Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.

von: Oliver Stilz

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