Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einstellung von Ein-Euro-Jobbern
Rolf Kopel | Dienstag, den 6. März 2007Gemäß § 99 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat ein Unternehmen bei mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern vor jeder Einstellung die Zustimmung des Betriebsrats einzuholen. Nicht anderes gilt für die Einstellung von so genannten Ein-Euro-Jobbern.
Für den Begriff der Einstellung kommt es nicht entscheidend auf das Rechtsverhältnis an, in dem die im Betrieb tätigen Personen […]
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