Arbeitsrecht: Betriebsbedingte Kündigung bei Firmenaufgabe
Oliver Stilz | Montag, den 30. April 2007Wenn der Chef in den Ruhestand geht und seine Firma schließt, darf er seinen Angestellten betriebsbedingt kündigen. Das gilt auch dann, wenn der bisherige Firmeninhaber nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um einen geeigneten Nachfolger zu finden.
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