Mitbestimmung bei Verkürzung der Arbeitszeit
Rolf Kopel | Dienstag, den 3. April 2007Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mit den Mitarbeitern eine einvernehmliche Verringerung der vertraglichen Arbeitszeit vereinbart haben, löst dies generell keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats aus. Dies gilt jedenfalls, soweit damit nicht die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs verbunden ist. Sofern lediglich eine Stundenreduzierung der Wochenarbeitszeit vorgenommen wird, handelt es sich dabei nicht um eine Betriebsänderung im Sinne […]
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