Arbeitsrecht: Auskunftsanspruch über Betriebsrentenanwartschaften
Oliver Stilz | Dienstag, den 29. Mai 2007Geht ein Arbeitsverhältnis durch Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber über, hat der Arbeitnehmer lediglich gegen den neuen Arbeitgeber, also den Betriebserwerber, einen Anspruch auf Auskunft über die Höhe seiner bis zu diesem Zeitpunkt erworbenen Anwartschaften auf Betriebsrente. Gegen den Betriebsveräußerer hat der Arbeitnehmer dagegen grundsätzlich keinen Anspruch, da die Anwartschaften nicht Folge des Betriebsübergangs sind.
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