Sozialversicherung: Keine Benachteiligungen mehr

Oliver Stilz | 20. Juli 2007

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wird sich ab dem 1.1.2008 auch auf die Beiträge bei den privaten Krankenversicherungen niederschlagen. Nach dem AGG ist es nämlich nicht mehr zulässig, dass Frauen wegen der Kosten einer Schwangerschaft, bzw. einer Mutterschaft benachteiligt werden. Dementsprechend müssen die dort anfallenden Kosten dann auf alle Versicherten gleichmäßig verteilt werden.
Bisher lagen die Beiträge für Männer deutlich unter denen für die Frauen. Dies wird sich dann entsprechend ändern, so dass Männer durch die Beitragsanpassung mit einer Erhöhung ihrer Beiträge von bis zu 10 % rechnen müssen.

von: Oliver Stilz

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