Lohn: Gehaltserhöhung gestrichen
Rolf Kopel | Dienstag, den 7. August 2007Als Arbeitgeber haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, einen Mitarbeiter nach ei-nem grob fahrlässigen Fehlverhalten von einer anstehenden Lohnerhöhung auszunehmen. Dies hat das Frankfurter Arbeitsgericht jüngst in einem Urteil festgestellt (Az.: 1 Ca 1973/07). In dem konkreten Fall hatte ein Schlepperfahrer der Deutschen Lufthansa AG bei schlechtem Wetter nicht die notwendige Sorgfalt an den Tag gelegt. […]
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