Arbeitsrecht: Arbeitszeiten nicht überschreiten
Anna Pietras | Dienstag, den 14. August 2007Aufträge, die Sie Ihren Mitarbeitern erteilen, müssen innerhalb der vertraglich vereinbarten und gesetzlich erlaubten Arbeitszeit zu erledigen sein. Müsste der Beschäftigte deutlich länger arbeiten, um die Aufgabe zu erfüllen, dann darf er den Auftrag ablehnen. Alle Tätigkeiten, die sie Ihren Mitarbeitern zuweisen, müssen mit den gesetzlichen und arbeitsvertraglichen Regelungen sowie den tariflichen Vorschriften vereinbar sein.
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