Vergütung: Betriebsrentenanpassung nach Fusion
Oliver Stilz | Dienstag, den 21. August 2007Schließt sich Ihr Unternehmen mit einem anderen zusammen, so hat dies zunächst keine Auswirkungen auf die Angleichung der laufenden Betriebsrenten Ihrer ehemaligen Mitarbeiter. Grundsätzlich bleiben sowohl der Anpassungsstichtag als auch die Kriterien für die Anpassung der Betriebsrenten unberührt. Anders verhält es sich, wenn sich die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens infolge der Fusion verändert.
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