Lohn: Prämienzahlungen bei flexibleren Arbeitszeiten rechtens
Anna Pietras | Dienstag, den 25. September 2007In großen Unternehmen dürfen sich zusätzliche Zahlungen in ihren verschiedenen Betrieben unterscheiden, wenn für die ungleiche Behandlung ein „sachlicher Grund“ vorliegt. Mehrere Beschäftigte klagten gegen ihren Arbeitgeber, ein großes Möbelhaus, weil ihre Prämienzahlungen zur betrieblichen Altersversorgung nicht erhöht worden waren.
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