Arbeitsrecht: Kündigung per SMS ist unwirksam
Oliver Stilz | Dienstag, den 2. Oktober 2007Kurznachrichten, die mit dem Handy verschickt werden, genügen nicht der für Kündigungen vorgeschriebenen Schriftform. Wollen Sie einen Mitarbeiter entlassen, müssen Sie das Kündigungsschreiben unbedingt eigenhändig unterschreiben. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm bringt jetzt Klarheit in diese Frage (Az.: 10 Sa 512/07), die bereits im Sommer die österreichische Justiz beschäftigte. Der Kläger hatte sich per SMS […]
Tags: Arbeitsrecht| |