Arbeitsrecht: Abmahnung bei verspäteter Rückkehr aus dem Urlaub
Rolf Kopel | Dienstag, den 16. Oktober 2007Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat in einem kürzlich ergangenen Urteil klargestellt, dass die verspätete Rückkehr aus dem Urlaub an den Arbeitsplatz zu einer Abmahnung und einer entsprechenden Lohnkürzung führen kann.
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