Lohn: Neuregelung vorerst ausgesetzt

Rolf Kopel | 16. Oktober 2007

Das Bundesministerium der Finanzen hat jetzt in einem Schreiben erneut zur Kürzung der Pendlerpauschale Stellung genommen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von mehreren Stellen angezweifelt wird, sollen die Finanzämter die Vollziehung aussetzen. Für sie gilt folgendes: Den Anträgen von Steuerzahlern, die Aufwendungen für den Arbeitsweg über die Neuregelung hinaus auch für die ersten 20 Entfernungskilometer steuermindernd zu berücksichtigen, ist stattzugeben – solange die Voraussetzungen des § 361 AO oder des § 69 Absatz 2 FGO erfüllt sind. Das gilt für Anträge, mit denen in Rechtsbehelfsverfahren gegen die Ablehnung der Eintragung auf der Lohnsteuerkarte, gegen die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen oder gegen künftige Einkommensteuerbescheide ab 2007 begehrt wird. Dabei kann es auch zu vorläufigen Erstattungen schon entrichteter Vorauszahlungen und anzurechnender Steuerabzugsbeträge kommen.
Mit dieser Stellungnahme hebt das Ministerium sein Schreiben vom 4.5.2007 auf, in dem es die Finanzämter aufgefordert hatte, die Anträge von Pendlern aufzuheben. Eine endgültige Entscheidung wird erst das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe treffen.

von: Rolf Kopel

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