Sozialversicherung: Unbezahlter Pflegeurlaub durchgesetzt
Anna Pietras | 23. Oktober 2007Ihre Mitarbeiter können sich künftig für die Pflege von Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Dies regelt unter anderem das Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung, das am 1.7.2008 in Kraft treten wird. Hat Ihr Unternehmen mehr als 15 Angestellte, kann Ihr Mitarbeiter dann von Ihnen verlangen, ihn für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten freizustellen. Die Sozialabgaben müssen Sie weiter zahlen, ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht jedoch nicht. Betriebe mit 15 oder weniger Mitarbeitern sind von dieser Regelung ausgenommen.
In akuten Pflegefällen spielt die Betriebsgröße hingegen keine Rolle: Um Pflege kurzfristig organisieren zu können, räumt das Gesetz Ihren Mitarbeitern einen unbezahlten Pflegeurlaub von bis zu zehn Tagen ein. Beiträge zur Sozialversicherung fallen in dieser Zeit ebenfalls an. Die Forderung nach einer bezahlten kurzfristigen Freistellung konnte sich allerdings nicht durchsetzen.
von: Anna Pietras