Verwaltung: Die Feste feiern wie sie fallen
Rolf Kopel | Dienstag, den 30. Oktober 2007Ihr Unternehmensjubliäum dürfen Sie auch direkt nach einem runden Geburtstag ausrichten, wenn es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Einladung auch aus privaten Gründen ausgesprochen wurde. Zum Streit am Finanzgericht Berlin-Brandenburg kam es, weil das Finanzamt festgestellt hatte, dass ein an der Sozietät beteiligter Rechtsanwalt am Tag vor dem Kanzleijubiläum 50 Jahre alt geworden war. […]
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