Verwaltung: Gerichte sollen entlastet werden

Oliver Stilz | 20. November 2007

Verfahren vor den Arbeits- und Sozialgerichten sollen in Zukunft vereinfacht werden, das berichtet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung. Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf soll zum einen die Justiz entlasten und zum anderen die Prozesse beschleunigen.
Verfahren vor den Arbeitsgerichten sollen schneller, einfacher und bürgerfreundlicher werden. Arbeitnehmer können künftig auch in dem Gerichtsbezirk klagen, in dem sie gewöhnlich arbeiten. Außerdem erweitert sich die Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden. Daneben ändert sich das Verfahren bei der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen. Hatte ein Arbeitnehmer die Klagefrist unverschuldet versäumt, musste bisher in einem gesonderten Zwischenverfahren über die Zulassung der Klage entschieden werden. Dieses soll jetzt gestrafft werden. Bei Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung kann künftig auch das Bundesarbeitsgericht angerufen werden.
Mit einer Vielzahl von Maßnahmen sollen die Sozialgerichte entlastet werden, wobei die Barrierefreiheit des Verfahrens erhalten bleibt. Der Entwurf schafft unter anderem eine erste Instanz für die Landesgerichte in Verfahren, in denen es überwiegend um übergeordnete Rechtsfragen und nicht um Tatsachenfragen des Einzelfalls geht. Der Schwellenwert zur Berufung vor den Landessozialgerichten steigt für natürliche Personen von 500 auf 750 € und für Erstattungsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen von 5.000 auf 10.000 €. Die prozessrechtlichen Mitwirkungspflichten der Parteien unterliegen außerdem strengeren Anforderungen.
Das Bundesministerium betont, dass die Änderungen auf Anregung und in Kooperation mit der Praxis entstanden sind. Der Entwurf geht jetzt an Bundestag und Bundesrat.

von: Oliver Stilz

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