Arbeitsrecht: Betriebsrat entscheidet mit
Rolf Kopel | Dienstag, den 8. Januar 2008Ihre Mitarbeiter können von Ihnen verlangen, in Teilzeit beschäftigt zu werden, solange keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Dieser Anspruch bezieht sich sowohl auf den Umfang der Beschäftigung als auch auf die Lage der Arbeitszeit. Diese Zeit können Sie als Arbeitgeber aber nicht frei bestimmen; Sie brauchen dafür die Zustimmung Ihres Betriebsrats.
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