Vergütung: Mitarbeiter müssen Überstunden nachweisen
Anna Pietras | Dienstag, den 29. Januar 2008Verlangt ein Beschäftigter Ihres Unternehmens die Vergütung seiner Überstunden, muss er seine Mehrarbeit auch nachweisen. Kommt es deswegen zur gerichtlichen Auseinandersetzung, muss Ihr Mitarbeiter im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.
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