Vergütung: Mitarbeiter müssen Überstunden nachweisen
Anna Pietras | 29. Januar 2008Verlangt ein Beschäftigter Ihres Unternehmens die Vergütung seiner Überstunden, muss er seine Mehrarbeit auch nachweisen. Kommt es deswegen zur gerichtlichen Auseinandersetzung, muss Ihr Mitarbeiter im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Dabei muss er erklären, von welcher Normalarbeitszeit er ausgeht. Fehlt in Ihrem Betrieb eine feste Arbeitszeit, z.B. auf Grund von Gleitzeit, muss er für jeden Arbeitstag nach Datum und Stunde aufschlüsseln, wie er die Arbeitszeit gestaltet hat. Er muss das Gericht außerdem davon überzeugen, dass Sie als Arbeitgeber die Mehrarbeit angeordnet oder geduldet haben bzw. die zusätzliche Arbeitszeit notwendig war, um die verlangte Leistung zu erbringen. Sie als Arbeitgeber stehen dann vor der Aufgabe, den Angaben des Mitarbeiters „substantiiert“ entgegenzutreten.
Dass Arbeitnehmer diesen hohen Anforderungen an die Beweislast genügen müssen, wenn sie eine Überstundenvergütung fordern, hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein jetzt erneut klargestellt (Az.: 6 Sa 492/06).
von: Anna Pietras