Vergütung: Entgeltfortzahlung eindeutig regeln
Oliver Stilz | Dienstag, den 5. Februar 2008Vereinbaren Sie mit einem Mitarbeiter, dass er unter Fortzahlung seiner Bezüge unwiderruflich von der Arbeit freigestellt wird, entfällt damit nur seine Arbeitspflicht. Einen Anspruch auf Arbeitsvergütung über die gesetzlichen Grundlagen hinaus hat der Beschäftigte nicht. Eine weitergehende Zahlungspflicht müssen Sie mit dem Arbeitnehmer ausdrücklich regeln. Ohne diese Regelung schulden Sie dem freigestellten Mitarbeiter nur eine […]
Tags: Vergütung| |