Arbeitsrecht: Keine eigenmächtige Urlaubsverlängerung
Anna Pietras | 12. Februar 2008Verlängert einer Ihrer Mitarbeiter seinen Urlaub, ohne Sie darüber zu informieren, können Sie ihm kündigen. Das gilt auch dann, wenn Ihnen der Arbeitnehmer nachträglich stichhaltige Gründe für die Verlängerung nennt. Der Beschäftigte muss seinen Vorgesetzten zumindest telefonisch rechtzeitig informieren, wenn sich seine Heimreise verzögert. Tut er das nicht, müssen Sie ihn nicht einmal abmahnen. Denn jeder Mitarbeiter muss sich von vorn herein darüber im Klaren sein, dass Sie seine eigenmächtige Urlaubsverlängerung allein aus Gründen der betrieblichen Organisation nicht dulden werden.
Mit dieser Entscheidung (Az.: 1 Ca 2483/07) hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main die Klage einer Beschäftigten einer Restaurantkette abgewiesen. Die Frau hatte den Urlaub in ihrer Heimat Bangladesh um zwei Wochen verlängert. Begründung: erst habe ihr Vater einen Schlaganfall bekommen, danach sei sie selbst krank und reiseunfähig geworden. Ihr Arbeitgeber hatte trotzdem auf die Kündigung bestanden.
von: Anna Pietras