Vergütung: Brutto ist nicht gleich netto
Oliver Stilz | Dienstag, den 4. März 2008Zahlen Sie einem Ihrer Mitarbeiter eine Nettoabfindung, bei der Sie sich als Arbeitgeber verpflichten wollen, die Steuerlast zu tragen, müssen Sie dies vertraglich ausdrücklich vereinbaren. Dazu reicht die bloße Formulierung „brutto = netto“ nicht aus. Denn normalerweise schulden Sie den Bruttobetrag und führen die Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Gemeinsam mit Ihrem Mitarbeiter sind Sie […]
Tags: Vergütung| |