Lohn: Postmindestlohn ist rechtswidrig

Oliver Stilz | 11. März 2008

Die Ausweitung des Mindestlohns auf die gesamte Briefdienstleistungsbranche ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt entschieden. Geklagt hatten Unternehmen der PIN- und der TNT-Gruppe sowie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP). Ausschlaggebend war der geschlossene Tarifvertrag zwischen dem Arbeitsverband Postdienste – dahinter steht im Wesentlichen die Deutsche Post – und der Gewerkschaft ver.di. Er sieht für Briefzusteller einen Mindestlohn von 9,80 € (West) und 9,00 € (Ost) vor. Demgegenüber stehen Tarifverträge zwischen dem BdKEP bzw. einer weiteren Arbeitgebervereinigung von Postkonkurrenten mit der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste. Diese legen den Mindestlohn auf 7,50 € (West) und 6,50 € (Ost) fest. Die Postmindestlohnverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte die Tarifverträge der Postkonkurrenten für unbeachtlich erklärt, weil der Tarifvertrag zwischen Post und ver.di auf für „alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, die unter seinen Geltungsbereich fallen, Anwendung finde. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts zu Unrecht. Das Ministerium habe damit die gesetzliche Ermächtigung überschritten. Diese erlaube nur Verordnungen, die nicht tarifgebundene Arbeitgeber und -nehmer betreffen. Das BMAS hat gegen das Urteil (VG 4 A 439.07) sofort Berufung eingelegt. Ob die Klage auch deshalb begründet ist, weil sich viele Postkonkurrenten in ihrer Existenz bedroht fühlen und deshalb das Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt ist, ließ die Kammer offen. Ver.di bezeichnete die Entscheidung als „völlig unverständlich“. Damit werde der Versuch gemacht, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wertlos zu machen. Das Verwaltungsgericht habe damit „die Axt an alle Mindestlohnverordnungen gelegt“.

von: Oliver Stilz

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