Arbeitsrecht: Mundraub ist kein Kündigungsgrund
Oliver Stilz | Dienstag, den 25. März 2008Erschleicht sich einer Ihrer Mitarbeiter Sozialleistungen Ihres Unternehmens von geringem Wert, dürfen Sie ihn deswegen nicht entlassen. Ein solcher Pflichtverstoß rechtfertigt allenfalls eine Abmahnung. So hat das Arbeitsgericht Frankfurt jetzt zu Gunsten einer Angestellten entschieden (Az.: 17 Ca 7464/07). Die bei einer Bank beschäftigte Sachbearbeiterin war fristlos und hilfsweise fristgemäß entlassen worden, nachdem ihr Vorgesetzter […]
Tags: Arbeitsrecht| |