Vergütung: Förderung steht jetzt allen Unternehmen offen
Oliver Stilz | Dienstag, den 1. April 2008Der Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen ist keine Beihilfe. Das hat die Europäische Kommission entschieden, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales berichtet. Damit können nun grundsätzlich alle Arbeitgeber und Unternehmen diese Beschäftigungsförderung unterschiedslos nutzen. Bisher war die Förderung nur möglich, wenn sie von Trägern durchgeführt wird. Seit 1.4.2008 gilt der Beschäftigungszuschuss, der für langzeitarbeitslose […]
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