Arbeitsrecht: Umverteilung auf Selbständige rechtens

Oliver Stilz | 1. April 2008

Sollen in Ihrem Unternehmen Tätigkeiten, mit denen bisher Ihre Mitarbeiter betraut waren, nicht mehr von abhängig Beschäftigten, sondern durch selbständige Unternehmer ausgeführt werden, entfällt in diesem Umfang der bisherige Beschäftigungsbedarf für Arbeitnehmer. Das ist ein betriebsbedingter Kündigungsgrund. Reorganisiert Ihr Unternehmen z.B. den Betrieb und fallen nach dem neuen Konzept bisherige Tätigkeiten weg, rechtfertigt das eine ordentliche Kündigung. Als so genannte freie Unternehmerentscheidung überprüfen die Arbeitsgerichte bei der Umgestaltung nicht, ob sie organisatorisch oder betriebswirtschaftlich zweckmäßig ist. Allein die Frage, ob sie willkürlich oder sonst missbräuchlich erfolgt ist, ist entscheidend.
Sie können den bisherigen Arbeitnehmern durchaus anbieten, die Arbeit künftig als selbständige Unternehmer auszuführen – zumindest solange die neuen Verträge keine Arbeitsverträge sind. Diese dürfen also nicht dem Weisungsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf Zeit, Ort sowie Art und Weise der Arbeitsleistung unterliegen. Die Selbständigen müssen die Arbeit dann nicht zwangsläufig selbst ausführen, sondern könnten Dritte (z.B. Arbeitnehmer) dafür einstellen (Bundesarbeitsgericht Az.: 2 AZR 1037/06).

von: Oliver Stilz

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