Arbeitsrecht: Abfindungen - von der Ausnahme zur Regel

Anna Pietras | 3. Juni 2008

Viele Kündigungsschutzklagen enden inzwischen mit der Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Dabei hatte der Gesetzgeber ursprünglich etwas anderes bezwecken wollen. Das Kündigungsschutzgesetz sieht eigentlich vor, dass der Mitarbeiter seinen Job behält, wenn die Kündigung unwirksam ist. Die Zahlung einer Abfindung war nur ausnahmsweise für Fälle vorgesehen, in denen das Fortsetzen des Beschäftigungsverhältnisses unzumutbar wäre. Allerdings ist - streng genommen - jedes Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung belastet. Auf diesem Weg ist der Ausnahme- fast zum Regelfall geworden.

von: Anna Pietras

Eine Reaktion zu “Arbeitsrecht: Abfindungen - von der Ausnahme zur Regel”

  1. Herbert S.

    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Inzwischen Arbeitnehmer grundsätzlich eine Abfindung erwarten. Und die Summen, die sie verlangen, sind teilweise viel zu hoch, gemessen an ihrer bisherigen Position im Unternehmen. Auf BWR-Media.de habe ich eine Möglichkeit gefunden, wie ein Arbeitnehmer auch ohne Abfindung gekündigt werden kann! Aber das dürfte wohl eine Ausnahme sein.

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