Kurioses zum Wochenende: Obacht, AGG!
Anna Pietras | Freitag, den 20. Juni 2008Dass Unternehmen beim Formulieren von Stellenanzeigen leicht in die AGG-Falle tappen können, hat sich anscheinend noch nicht bei allen Arbeitgebern herumgesprochen. Gegen ein Immobilienunternehmen hat jetzt eine 41 Jahre alte Arbeitnehmerin geklagt, die sich auf eine Position beworben hatte, die mit dem Text “sucht eine(n) Büromitarbeiter(in) bis 35 Jahre” annonciert war. Diese unzulässige Altersbegrenzung hat […]
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