Arbeitsrecht: Betreiberwechsel rechtfertigt keine Kündigung
Oliver Stilz | 24. Juni 2008Aus dringenden betrieblichen Gründen dürfen Sie Mitarbeiter nur dann entlassen, wenn es auch tatsächlich zu einer Schließung oder Betriebseinschränkung kommt. Ändert sich lediglich der Betreiber, ist die Kündigung nicht wirksam. Das hat das Arbeitsgericht Mönchengladbach jetzt im Fall eines Kindergartens klargestellt (Az.: 7 Ca 71/08 und andere).
Die beklagte Kirchengemeinde hatte sich entschlossen, einen von ihr unterhaltenen Kindergarten nicht mehr weiter zu betreiben. Sie verkaufte das Grundstück einschließlich der Betriebsmittel und kündigte gleichzeitig den Beschäftigten. Allerdings verpflichtete sich der Käufer, den Kindergarten weiter zu betreiben oder einen entsprechenden anderen Träger zu finden. Die Kündigungsschutzklagen der Mitarbeiter hatten deshalb Erfolg. Die Entlassungen wären nur bei einer Schließung in Betracht gekommen. Diese habe die Gemeinde aber nicht beabsichtigt. Die Arbeitsverhältnisse seien aus diesem Grund auf den Betriebsübernehmer übergegangen.
von: Oliver Stilz