Arbeitsrecht: Unternehmen haftet nur bei Vorsatz
Oliver Stilz | Dienstag, den 1. Juli 2008Als Arbeitgeber müssen Sie für Personenschäden aufkommen, wenn Sie einen Arbeitsunfall vorsätzlich verursachen. Stellen Sie einem Mitarbeiter keine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung, gilt dies jedoch nicht als Vorsatz. Und zwar auch dann nicht, wenn Sie einen geringfügig Beschäftigten nicht mit dem Schutz ausstatten, dies bei Ihren Vollzeitkräften aber der Fall ist. Selbst wenn Sie damit […]
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