Arbeitsrecht: Computer statt Schreibmaschine für Betriebsrat
Anna Pietras | Dienstag, den 8. Juli 2008Damit der Betriebsrat seine Schreibarbeit effizient und ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand erledigen kann, müssen Sie als Arbeitgeber ihm einen Computer zur Verfügung stellen. Ein entsprechender Streitfall wurde vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zu Gunsten eines aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrats entschieden (Az.: 7 TaBV 25/07). Dieser war für 30 Filialen einer Drogeriemarktkette zuständig und musste […]
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