Arbeitsrecht: Computer statt Schreibmaschine für Betriebsrat
Anna Pietras | 8. Juli 2008Damit der Betriebsrat seine Schreibarbeit effizient und ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand erledigen kann, müssen Sie als Arbeitgeber ihm einen Computer zur Verfügung stellen. Ein entsprechender Streitfall wurde vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln zu Gunsten eines aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrats entschieden (Az.: 7 TaBV 25/07). Dieser war für 30 Filialen einer Drogeriemarktkette zuständig und musste seine Datenauswertung mit Hilfe einer elektrischen Schreibmaschine mit Korrekturband ausführen. Das LAG begründete seine Entscheidung damit, dass der Betriebsrat in großem Umfang Dokumente erstellen müsse, was ohne PC ein Vielfaches an Zeit in Anspruch nehme. Darüber hinaus seien die Verkaufsleiter – die Ansprechpartner des Betriebsrats in allen wichtigen Angelegenheiten – mit modern ausgestatteten Büros versorgt gewesen. Noch im vergangenen Jahr hatte das Bundesarbeitsgericht dem Betriebsrat eines anderen Unternehmens einen Computer als nicht erforderlich versagt (Az.: 7 ABR 45/06).
von: Anna Pietras
Am 10. Juli 2008 um 16:03 Uhr
Also manchmal kann man echt nur mit dem Kopf schütteln. Ein Office-Pc, also ein Computer für Büroarbeiten (schreiben / im Internet recherchieren) kostet doch heut zu Tage fast nichts mehr. Da ist man doch mit 300 oder 400 € schon recht gut dabei! Und im Zeitalter der Datenverarbeitung mit einer reinen Schreibmaschine arbeiten, ist schon etwas hinterwäldlerisch!
Ingo