Verwaltung: Teilhabe am Arbeitsleben
Anna Pietras | 8. Juli 2008Damit Beschäftigte ihren Arbeitsplatz trotz dauerhafter gesundheitlicher Einschränkungen wieder ausfüllen können, bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund Arbeitnehmern technische und persönliche Hilfsmittel an und übernimmt dafür die Kosten. Nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“ sollen die Betroffenen damit möglichst lange beruflich aktiv bleiben können. Zu den Hilfen gehören beispielsweise Stehpulte, orthopädische Fahrersitze oder größere PC-Bildschirme. Diese sollen helfen, körperliche Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz auszugleichen. Die Förderung ist allerdings an persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen geknüpft: Die Erwerbsfähigkeit muss wegen Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert sein und die Hilfsmittel müssen Einschränkungen verhindern oder zumindest verringern können.
Beschäftigte können die Leistungen erhalten, wenn ihnen ansonsten eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste oder die Leistungen unmittelbar nach einer medizinischen Rehabilitation für den erfolgreichen Abschluss erforderlich sind. Grundsätzlich gewährt die Deutsche Rentenversicherung nur Hilfen, wenn ohne sie der Arbeitsplatz verloren ginge oder der Versicherte keine andere Tätigkeit aufnehmen kann. Jedoch können auch Sie als Arbeitgeber, die Krankenkassen oder das Integrationsamt gesetzlich dazu verpflichtet sein, Hilfen zu bewilligen. Auf www.deutsche-rentenversicherung-bund.de finden Sie weitere Informationen.
von: Anna Pietras