Sozialversicherung: Azubis haben keinen Anspruch auf beitragsfreie Beschäftigung
Oliver Stilz | Dienstag, den 5. August 2008Auszubildende müssen auch dann Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wenn sie unter 400 € verdienen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Az.: L 4 KR 6527/06) und wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen. Danach sind Auszubildende nicht mit beitragsfreien Geringverdienern gleichgestellt und haben keinen Anspruch auf eine beitragsfreie Beschäftigung oder niedrigere Beiträge zur Kranken-, Pflege-, […]
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