Sozialversicherung: Umweg zur Tankstelle nicht versichert
Oliver Stilz | Dienstag, den 26. August 2008Erleidet ein versicherter Arbeitnehmer beim Tanken auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, muss die Unfallversicherung nur dann für die Folgen aufkommen, wenn der Beschäftigte den direkten Weg zur Arbeitsstätte gewählt hat. Zu diesem Urteil ist das Landessozialgericht Hessen gekommen (Az.: L 3 U 195/07). Der Arbeitnehmer war bis zur nächsten Ortschaft in der Gegenrichtung […]
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