Sozialversicherung: Firmenübernehmer haftet nicht für Nachforderungen
Oliver Stilz | Dienstag, den 30. September 2008Übernehmen Sie eine Firma, haften Sie nicht für Ansprüche wegen Beitragsnachforderungen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung gegenüber dem Rechtsvorgänger der übernommenen Firma. Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat einen Fall (Az.: L 4 R 366/07) entschieden, in dem ein Einzelhandelsgeschäft übernommen worden war. Mit der Gewerbeneuanmeldung wurden eine neue Betriebsnummer und durch die zuständige Krankenkasse eine neue […]
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