Vergütung: Erwerbsgemeinschaft bedeutet, auch an Verlusten zu partizipieren
Anna Pietras | Dienstag, den 2. September 2008Personen, die aus einer Kasse wirtschaften, haben nach dem Ende der Zusammenarbeit nicht unbedingt einen Anspruch auf die nachträgliche Zahlung einer Vergütung. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 14 O 462/07).
Der Kläger war in den landwirtschaftlichen Betrieb seiner damaligen Verlobten eingestiegen. Alle Einkünfte aus der Landwirtschaft und der Direktvermarktung flossen in […]
| |