Sozialversicherung: Bald gilt das deutsch-australische Ergänzungsabkommen
Anna Pietras | 2. September 2008Am 1.10. tritt das deutsch-australische Ergänzungsabkommen über Soziale Sicherheit in Kraft. Es bestimmt, dass für Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, im dem eine Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Das Abkommen bietet auf diesen Personenkreis zugeschnittene Lösungen, die vermeiden sollen, dass lediglich vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer in das Rentensystem des anderen Staates wechseln müssen. Diese können so grundsätzlich in dem ihnen vertrauten Rentensystem bleiben. Dies liege im Interesse der hiesigen Unternehmen und ihrer in Australien eingesetzten Arbeitnehmer, so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.Das nun ergänzte deutsch-australische Sozialversicherungsabkommen trat am 1.1.2003 in Kraft. Es ermöglicht seitdem insbesondere die Zusammenrechnung von deutschen und australischen Versicherungszeiten für Leistungen in die Rentenversicherung und ist Grundlage für ungekürzte Rentenzahlungen nach Australien bzw. Deutschland. Das Abkommen schützte Arbeitgeber und -nehmer aber nicht vor der doppelten Einzahlung in das in Australien obligatorische Betriebsrentensystem und in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung. Zudem konnte es vorkommen, dass vorübergehend im anderen Staat Beschäftigte in keinem Staat versichert waren und es so zu einer Lücke im Rentenversicherungsablauf kam.
von: Anna Pietras