Arbeitsrecht: Studentische Hilfskraft muss auch studieren
Anna Pietras | Dienstag, den 7. Oktober 2008Beschäftigt eine Forschungseinrichtung einen Studenten als „studentische Hilfskraft“, setzt dies in der Regel voraus, dass dieser studiert. Ist das nicht der Fall, beispielsweise, weil der Beschäftigte exmatrikuliert ist, kann eine Kündigung aus personenbedingten Gründen gerechtfertigt sein. Der Kläger vor dem Bundesarbeitsgericht war an einem Forschungsinstitut seit 1995 mit einer Reihe befristeter Arbeitsverträge als studentische Hilfskraft […]
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